Veranstaltungen 2011

Meiko

Meiko Heimtierbedarf

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AzawakhTrophy

Trophy 2011

04.06. Ausstellung

14.08. Solorennen

26.11. Coursing

Azi-Wanderung
   

Ausführungsbestimmungen zum Coursingreglement (AC)

   
AC 1. Messbestimmungen für Whippets und Windspiele
Alter der Hunde AC 1.1. Das Alter der Hunde sowie die Ausschlussmasse bestimmt das FCI-Rennreglement.
Messung AC 1.2. Der Hund wird in ausgeruhtem Zustand vorgestellt. Er steht mit korrekt gewinkelten Läufen und natürlich erhobenem Kopf (Kehle des Hundes in Höhe des Widerrists) auf einer ebenen, nicht rutschigen Platte oder einem ausreichend grossen Tisch.
  AC 1.3. Zwischen den Messungen muss der Hund mindestens zweimal auf dem Boden bewegt werden. Er wird von seinem Besitzer oder einer vom Besitzer bestimmten Person geführt und gestellt. Ein Messrichter darf den Hund nur mit Erlaubnis des Hundeführers neu stellen.
  AC 1.4. Das Messen beginnt, wenn der Hund korrekt steht. Gemessen wird auf den Schulterblattspitzen oder auf dem Dornfortsatz des Wirbels, wenn dieser die Schulterblattspitzen überragt. Ist es nicht möglich, den Hund korrekt zu stellen, wird der Messversuch als ungültig abgebrochen.
  AC 1.5. Das Messgerät ist ein zweibeiniger elektronischer Galgen, der auf die Ausschlussmasse der FCI-Rennreglements eingestellt ist.
  AC 1.6. Es sind zehn Messungen für einen Hund vorzusehen. Das mehrheitlich ermittelte Mass wird eingetragen. Wenn das Ausschlussmass deutlich unterschritten wird, kann das Messgremium in einstimmiger Übereinkunft nach insgesamt vier Messungen den Messvorgang abbrechen und das ermittelte Ergebnis eintragen. Entsteht nach zehn Messungen eine Patt-Situation, so ist die elfte Messung einzutragen.
  AC 1.7. Das ermittelte Ergebnis wird von der Hundepassstelle der IGWR in die Lizenzkarte des Hundes eingetragen.
Nachmessung AC 1.8.

Jeder Hund ist vor Beginn der Rennsaison, die auf Vollendung seines zweiten Lebensjahres folgt, noch einmal zu messen. Erfolgt diese Messung nicht, wird die Lizenz ungültig und von der Hundepassstelle der IGWR eingezogen.

Bei der zweiten Messung muss mindestens einer der Messrichter der ersten Messung ausgewechselt werden. Die zweite Messung ist als endgültig in die Lizenzkarte einzutragen. Eine zweite Messung entfällt für diejenigen Hunde, welche erstmals nach Vollendung des zweiten Lebensjahres gemessen wurden.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

 

 

 

   

Ausführungsbestimmungen zum Coursingreglement (AC)

   
AC 2. Empfohlene Tierarztbestimmungen der IGWR
    Diese Empfehlung soll die Einlassvisite des Tierarztes bei der Einlieferung der Hunde zum Coursing vereinheitlichen und die genauen Rechte und Pflichten des Platztierarztes vor und während der Coursingveranstaltung festlegen.
Eingangskontrolle AC 2.1.

Kontrolle des Impfzeugnises auf vorgeschriebene Impfungen, soweit nicht gebietsmässig verschieden diese Aufgabe von Behörden, Ämtern oder Veterinären übernommen wird.

Bei der Einlieferung soll eine allgemeine und nähere Untersuchung des gemeldeten Hundes erfolgen, bei der geprüft wird, ob der Hund zum Coursing zugelassen werden kann. Hunde in schlechtem Allgemeinzustand sollten abgelehnt werden.

Die Untersuchung umfasst:

Kontrolle der Bindehäute (Konjunktiven). Bei starker Bindehautentzündung soll der Tierarzt auch die Temperatur des Hundes messen.

Untersuchung der Hündinnen auf Läufigkeit

Untersuchung der Pfoten, wobei insbesondere auf Wunden zu achten ist. Durch Beugen und Strecken der Zehengelenke werden eventuelle Schmerzen festgestellt. Bei Schmerzäusserung muss eine genaue Untersuchung vorgenommen werden.

Beobachtung des Gangwerkes des Hundes. Bei Lahmheit ist eine genaue Untersuchung erforderlich.

Tagesaufsicht AC 2.2.

Der Platztierarzt muss während der gesamten Veranstaltung einsatzbereit sein. Seine Ausrüstung sollte so sein, dass er jede mögliche Notfallbehandlung auf dem Platz vornehmen kann (z.B. Wundversorgung, Schienenverbände, Herzschwäche usw.).

Da die Hunde während des gesamten Coursings bezüglich Gesundheitszustand, Verletzungen, Verdacht auf Doping usw. der Kontrolle des Platztierarztes unterstehen, muss das Schiedsgericht Hunde aus dem Coursing nehmen, die ihm vom Tierarzt als verletzt oder krank gemeldet wurden.

Der Tierarzt soll vor dem zweiten Lauf oder einem allfälligen Entscheidungslauf die Hunde auf dem Sattelplatz beobachten und eventuelle Verletzungen sofort dem Richter bzw. dem Schiedsgericht melden, damit die betreffenden Hunde aus dem Wettkampf genommen werden.

Honorare und Spesen AC 2.3.

Diese tätigt grundsätzlich der ausrichtende Verein. Lediglich Einzelbehandlungskosten sind vom betroffenen Besitzer zu zahlen.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AC 3. Veranstaltungskatalog
   

Beim Erstellen des Veranstaltungskataloges muss folgendes festgehalten werden:

  • Einteilung nach Rassen und Geschlecht der Tiere
  • Aufführen der Startnummern, Name und Abstammung der Konkurrenten
  • Name und Adresse der Besitzer
  • Tagesablauf
  • Distanz für die verschiedenen Rassen

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

   
AC 4. Die Bewertung des Jagdcoursings
Generelles AC 4.1.

Die Bewertungen werden in folgende 5 Bewertungskategorien eingeteilt:

  1. Ausdauer/Kondition
  2. Geschicklichkeit
  3. Arbeitseifer
  4. Intelligenz
  5. Geschwindigkeit/Schnelligkeit

 

Die Coursings haben zum Ziel, dass der Windhund einige zur Jagd notwendigen Eigenschaften unter Beweis stellen kann. Dies nach den folgenden Kriterien:

 
Ausdauer/Kondition

AC 4.13,

AC 4.14

AC 4.13. Im Rahmen einer Coursing-Prüfung wird folgendes Kriterium angewendet: Die Fähigkeit des Windhundes, den Parcour in einer guten physischen Kondition zu beenden. Zum erteilen der Ausdauerpunkte dient die Ausdauerschranke (Linie).

2 Punkte für denjenigen Windhund, der über den ganzen Parcour mit grossem Interesse den "Hasen" verfolgt und als erster die Ausdauerschranke passiert hat.

1 Punkt erhält derjenige Windhund, der die Ausdauerschranke als zweiter passiert, jedoch der Rückstand auf den führenden Hund nicht mehr als 4 Längen beträgt.

0 Punkte wenn der Rückstand mehr als 4 Längen auf den führenden Hund beträgt. Ebenfalls keine Punkte gibt es, wenn der Hund nach dem Ermessen des Richters zuviel abgekürzt hat.

AC 4.14. Die Fangpunkte werden demjenigen Windhund zugeschrieben, der den Hasen während oder am Ende des Parcours in der Fangzone packt.

Die Punktwertung ist wie folgt:

2 Punkte für den Windhund, der den Hasen in vollem Tempo packen kann, oder sich mit einem Hechtsprung auf den Hasen wirft.

1 Punkt für denjenigen Windhund, der den Hasen bei stark gedrosselter Geschwindigkeit packt.

0 Punkte für denjenigen Windhund, der sich im Ziel desinteressiert vom Hasen abwendet.

 

Geschicklichkeit

AC 4.10,

AC 4.11

AC 4.10. Die Geschicklichkeit eines Hundes wird wie folgt bewertet:

  • Bei einer plötzlichen Richtungsänderung des Hasen
  • Beim Überwinden eines Hindernisses
  • Das Vorbereiten des Fangs oder ausführen eines Hechtsprunges auf den Hasen

Die Geschwindigkeit wird mit 0-3 Punkten bewertet.

AC 4.11. Das Überwinden des oder der Hindernisse(s) wird mit 2 Punkten bewertet, Verweigerung oder Umgehung des oder der Hindernisse(s) ergibt keinen Punkt.

 

Arbeitseifer

AC 4.5,

AC 4.6,

AC 4.7

AC 4.5. Hartnäckiges verfolgen des Hase, wie schwer das Terrain (Beschaffenheit, Hindernisse) auch sei, sowie das Meistern etwelcher Schwierigkeiten (irgend etwas ausweichen zu müssen, Stürze, das momentane verlieren des Hasen).

AC 4.6.

  • Am Start durch eine grosse Aufmerksamkeit und Hasenschärfe
  • In der Verfolgung des Hasen

Durch permanenten Druck auf den Hasenzieher, d.h. der Hasenzieher muss die Geschwindigkeit erhöhen, damit der Hase nicht vor der "Fangzone" erwischt wird.

  • Beim Fang

Ein eventueller "Hechtsprung" auf den Hasen oder auf das Darauflegen, den "Hasen" zu schnappen, obwohl sein Partner diesen schon gepackt hat.

AC 4.7. Der Arbeitseifer wird mit 0-3 Punkten, nach folgende Kriterien, bewertet:

0 Punkte erhält ein Hund, der sich nicht für den Hasen interessiert, der nie führt, der während dem Lauf stehen bleibt, der sich vom führenden Hund leiten lässt oder seinem Mitkonkurrenten nur nachläuft.

1 Punkt für einen Hund, der permanentes Interesse für den Hasen zeigt.

2 oder 3 Punkte für einen Hund, der mehr als die gesteckten Bewertungsziele (Kriterien) leistet.

 

Intelligenz

AC 4.8,

AC 4.9

AC 4.8. Unerlässlich für das Überwinden von Hindernissen, Aufrücken zum "Wild" oder den Rückstand durch ein Ausweichmanöver zu kompensieren.

AC 4.9. Das taktische Verhalten beim Verfolgen, die Fähigkeit, sich in eine gute Fangposition zu schieben und die Geschwindigkeit, ohne die auch der schnellste Hund erfolglos bleibt.

 

Geschwindigkeit/Schnelligkeit

AC 4.2,

AC 4.3,

AC 4.4,

AC 4.12

AC 4.2. Notwendig für das erwischen des "Wildes" und die Fähigkeit, den durch den Start erlittenen Rückstand auszugleichen sowie das "Wild" zu überraschen.

AC 4.3. Die Qualität der Geschwindigkeit eines Windhundes zeigt sich auf dem ganzen Parcours, ganz besonders beim Überholen und in der Fangphase. Die Geschwindigkeitspunkte werden in der ersten Partie des Parcours vergeben. Die absolute Geschwindigkeit wird beim Richten eines Coursings nicht berücksichtigt, da diese nur relativ gegenüber seinem Mitkonkurrenten ist.

AC 4.4. Derjenige Hund, der zuerst bei der Geschwindigkeitsschranke (Linie) ist, erhält 2 Punkte.

Der zweite Hund erhält 1 Punkt, sofern er nicht mehr als 4 Längen zurückliegt. Wenn er mehr als 4 Längen zurückliegt, erhält er keine Punkte.

AC 4.12. Einholpunkte gibt es, wenn der zweitplatzierte Hund zum führenden Hund aufrückt, durch das Forcieren der Geschwindigkeit mit diesem gleichzieht oder ihn überholt. Diese Vorgang sollte sich immer zwischen zwei sich folgenden Rollen verwirklichen.

Rückt beinahe zum führenden Hund auf: 2 Punkte

Überholt er ihn: 3 Punkte

Das Einholen oder überholen verkörpert nur eine wirkliche Bestleistung, wenn beide Konkurrenten von ähnlicher Stärke sind. Die Einholpunkte werden deshalb nur im zweiten Lauf vergeben, nachdem die Paare durch deren Punktzahl vom 1. Lauf einigermassen gleich stark sind.

Für diese sportliche Topleistung, die unbedingt Schnelligkeit, Arbeitseifer und Mut erfordert, werden maximal 3 Punkte vergeben, selbst wenn sie mehrmals in einem Lauf wiederholt wird. Der Windhund, der kein Einholen verwirklichen kann, erhält 0 Punkte.

 

Bonuspunkte AC 4.15.

Der Richter kann maximal 3 Bonuspunkte vergeben.

Diese Bonuspunkte erlauben es den Richter, eine ausgezeichnete Leistung, die nirgends im Pflichtenheft erwähnt ist, zu belohnen, z.B. ausgezeichnetes Betragen eines Windhundes, der durch Aufgabe seines Laufpartners die ganze Arbeit alleine ausführen muss, Jagdverhalten, Wiederfinden eines verlorenen Hasen, gutes Eingreifen in das Geschehen.

Diese Punkte werden nach dem Ermessen des Richters vergeben. Sie können jedoch nur einen Hund pro Klasse, nur einmal während der Prüfung abgegeben werden.

 

Strafpunkt AC 4.16.

Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund zu früh loslässt, können die Richter 10% der Gesamtpunktzahl des Hundes für diesen Lauf abziehen. Für den Fall, dass man diesen Lauf wiederholt, wird die Strafe nicht erlassen. Bei einem Fehlstart können die Richter das Starterteam oder den Coursingleiter konsultieren.

 

Punkteverteilung bei einem Wettbewerb AC 4.17.

Jede Bewertungskategorie (AC 4.1) wird mit maximal 6 Punkten bewertet. Das heisst pro Lauf kann ein Hund maximal 30 Punkte erlaufen, bei 2 Läufen ergibt das eine maximale Punktzahl von 60 Punkten. Dazu können noch die Bonuspunkte des Richters (max. 3 Punkte) addiert werden. So sind allso 63 Punkte das Maximum, das ein Hund während eines Wettbewerbes erzielen kann.

Zusammenfassung

 
1. Lauf
2. Lauf

Ausdauer/Kondition

6
6
Geschicklichkeit
6
6
Arbeitseifer
6
6
Intelligenz
6
6
Geschwindigkeit/Schnelligkeit
6
6
Total
30
30
Bonuspunkt
+3
Total
 
63
Strafpunkt
-10%
-10%

 

Klassierung der Windhunde AC 4.18.

Nach Abschluss der Läufe wird pro Klasse eine Rangliste erstellt.
Bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Teilnehmern (unter Einbeziehung von beiden Läufen) wird der Hund mit der höheren Punktzahl im 2. Durchgang besser platziert .
Herrscht dann immer noch Gleichheit, wird dem Hund die bessere Plazierung zugesprochen, der die höhere Punktzahl in den einzelnen Bewertungskategorien im 2. Lauf erzielt, und zwar in der Reihen-folge der Bedeutung gemäss AC 4.1, das heisst: zuerst nach Kondition, dann nach Geschicklichkeit, dann nach Arbeitseifer, dann nach Intelligenz und schlussendlich nach Geschwindigkeit.

 

Die Qualifikation AC 4.19.

Wertung der Punktevergabe:
6 Punkte = vorzüglich
5 Punkte = sehr gut
4 Punkte = gut
3 Punkte = genügend
2 Punkte = ungenügend
1 Punkt = schwach

Für die Gesamtbewertung von beiden Läufen wird folgende Bewertung abgegeben:
51 – 60 Punkte = Vorzüglich ( mit Bonuspunkte bis 63 )
41 – 50 Punkte = Sehr Gut
31 – 40 Punkte = Gut
21 – 30 Punkte = Genügend
bis 20 Punkte = Ungenügend

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Die Änderungen wurden beschlossen an der IGWR – Vorstandssitzung
vom 13. März 2009 und treten sofort in Kraft.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

   
AC 5. Die bewertung des Torcoursings
  AC 5.1. Tor-Coursings werden von einem Schiedsgericht gerichtet. Mindestens zwei Mitglieder des Schiedsgerichts müssen im Besitz einer (Renn-) Jury- oder Jagdcoursingrichter-Lizenz sein. Sie können von Feldbeobachtern assistiert werden.
  AC 5.2.

Punktverteilung bei einem Wettbewerb

1. Rot durchläuft das Tor vor weiss.

Rot erhält 2 Punkte, weiss 1 Punkt. (Rote Fahne hoch, weisse Fahne waagrecht.)

Der Abstand muss mindestens eine Körperlänge betragen.

2. Weiss durchläuft das Tor vor rot.

Weiss erhält 2 Punkte, rot 1 Punkt. (Weisse Fahne hoch, rote Fahne waagrecht.)

Der Abstand muss mindestens eine Körperlänge betragen.

3. Beide Hunde durchlaufen das Tor gleichzeitig. Jeder Hund erhält 1 Punkt. (Beide Fahnen waagrecht.)

Der Abstand beträgt weniger als eine Körperlänge.

4. Beide Hunde laufen am Tor vorbei.

Es werden keine Punkte vergeben. (Beide Fahnen senkrecht nach unten.)

5. Rot durchläuft das Tor Weiss aber nicht.

Rot erhält 2 Punkte, Weiss 0 Punkte.

Weiss (Rote Fahne hoch, weisse Fahne senkrecht nach unten.)

6. Weiss durchläuft das Tor, Rot aber nicht.

Weiss erhält 2 Punkte, Rot 0 Punkte. (Weisse Fahne hoch, rote Fahne senkrecht nach unten.)

 

Die Resultate AC 5.3.
  • Die Resultate der einzelnen Läufe, das Punktetotal mit Angabe des Ranges und der Qualifikation sowie der Austragungsort werden in den Hundepass eines jeden Konkurrenten eingetragen.
  • Lizenzkarten von disqualifizierten Hunden werden unverzüglich dem Präsidenten der IGWR zugestellt.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AC 6. Disqualifikation eines Windhundes
   
  • Der Richter kann Hunde disqualifizieren, die den Ablauf des Coursings stören oder über die Ziellinie gelockt werden. Zurufe, Gesten, Pfiffe und andere Manipulationen, durch die ein Hund zum Laufen veranlasst werden soll, können Disqualifikationsgründe sein.
  • Der Richter muss Hunde disqualifizieren, die andere Hunde angreifen, anzugreifen versuchen oder ausbrechen.
  • Hund die im verlauf eines Coursings stehenbleiben, ohne einen anderen Hund gestört zu haben, verlieren die Teilnahmeberechtigung am weiteren Verlauf des Coursings, ohne disqualifiziert zu werden.
  • Angreifende Hunde sind solche, die ihr Interesse nicht auf das Lockmittel richten, sondern andere Hunde angreifen oder anzugreifen versuchen, um diese an der normalen Verfolgung des Lockmittels zu hindern. Die unmittelbare Abwehr des Angriffs eines raufenden Hundes ist gestattet. Wenn ein Hund seinen Körper dafür einsetzt, sich freie Bahn zu verschaffen, ohne Angriffsabsicht, sein Interesse aber auf das Lockmittel richtet, so gilt dies nicht als Raufen.
  • Disqualifikationen müssen deutlich in der Lizenzkarte eingetragen werden. Die Lizenzkarte ist vom Veranstalter zurückzubehalten und unverzüglich an das Rennsekretariat des Landesverbandes des Eigentümers zu senden. Für die Eintragung ist folgende Kürzung zu verwenden: disqualifiziert = disqu.
  • Vom Richter (bei Bahnrennen vom Schiedsgericht) disqualifizierte Rennhunde unterliegen folgenden Sperrfristen:

Erste Disqualifikation im Kalenderjahr: keine Sperre

Zweite Disqualifikation im Kalenderjahr: 4 Wochen Sperre

Dritte Disqualifikation im Kalenderjahr: 8 Wochen Sperre

  • Wird der Hund in zwei Kalenderjahren viermal disqualifiziert, verliert er seine Coursinglizenz. Er hat die Möglichkeit, nach Erfüllung von durch den Vorstand der IGWR bestimmten Auflagen diese noch einmal neu zu erlangen. Sollte er jedoch in den folgenden zwei Jahren diese nach vier Disqualifikationen wieder verlieren, ist eine erneute Erfüllung der Auflagen nicht mehr möglich.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 11. August 2005.

Die Änderungen treten am 01.01.2006 in Kraft

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Der Sekretär : Heinz Keller

   
AC 7. Gebühren
   

Die Höhe des Startgeldes wird von der durchführenden Sektion festgelegt und muss in der Ausschreibung angegeben werden. Die vom Vorstand der IGWR festgelegten Ansätze sollten wenn immer möglich nicht überschritten werden.

Die Gebühren für das Ausstellen von Lizenzkarten und Hundepässen für Coursings entsprechen denen von Rennlizenzen und -hundepässen. Diese Ansätze werden von der Delegiertenversammlung der IGWR festgelegt.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

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