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Resultate 2010

 

 

Bewertungen

Die Beurteilung der Hunde erfolgt aufgrund der bei der FCI deponierten Rassestandards. An allen Ausstellungen werden in sämtliche Klassen gem. Art.9.2 AR Rüden und Hündinnen getrennt gerichtet. Bei der Vergabe des Formwertes ist das Verhalten des Hundes angemessen zu berücksichtigen. Ein Hund, der sich aufgrund seines Verhaltens (z.B. Agressivität) oder aus anderen Gründen (z.B. Lahmheit) nicht Beurteilen lässt oder der gar nicht zur Ausstellung hätte zugelassen werden dürfen, ist ohne <Bewertung> mit Angabe des Grundes, aus dem Ring zu entlassen. Als <zurückgezogen> gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als <fehlend> gilt ein Hund, der nicht rechtzeitig im Ring vorgeführt wird.
 
Formwertnoten für: (Rüden/Hündinnen)

Jugendklasse

Offene Klasse

Gebrauchshunde Klasse

Championklasse

Veteranenklasse

 
V

V1-V4

V orzüglich "Vorzüglich" darf nur einem Hund zuerkannt werden, der den Kriterien des Rassestandards in nahezu idealer Weise entspricht, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird und ein rassetypisches Verhalten/Wesen zeigt.
SG

SG1-SG4

S ehr G ut "Sehr gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der von harmonischer Gesamterscheinung ist, die rassetypischen Merkmale hinsichtlich Formwert und Verhalten/Wesen in hohem Masse zeigt und in sehr guter Verfassung vorgeführt wird.
G G ut "Gut" ist einem Hund zu erteilen, der in den Hauptmerkmalen dem Rassestandard hinreichend entspricht, mehrere kleinere oder einzelne erhebliche Fehler aufweist und/oder nicht in der erwünschten Verfassung vorgeführt wird.
Gen Gen ügend "Genügend" erhält ein Hund, der den Rassekennzeichen des Standards nicht mehr ausreichend entspricht und/oder deren körperliche und/oder wesensmässige Verfassung mangelhaft ist.
Ungen Ungen ügend "Ungenügend" erhält ein Hund, der dem Rassestandard nicht mehr entspricht, gesundheitsschädigende Formwertfehler und/oder gravierende Wesensmängel aufweist.
Disq Disq ualifiziert "Disqualifiziert" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemässes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist (§ 14 hat hierbei den Vorrang), einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Diese Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassemerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat.

 

Formwertnoten für: (Rüden/Hündinnen)

Jüngstenklasse

 
vv

vv1-vv4

v iel v ersprechend Hunde, die vorzügliche rassetypische Merkmale aufweisen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden.
vsp v er sp rechend Hunde, die den rassetypischen Merkmalen weitgehend entsprechen, in guter Verfassung vorgeführt werden, jedoch Mängel aufweisen, die eine Bewertung <vv> nicht rechtfertigen.
ne n icht e ntsprechend Hunde, die den rassetypischen Merkmalen nicht entsprechen und/oder gesundheitsschädliche anatomische Deformationen aufweisen.
wv w enig v ersprechend  
Zuchtgruppen-Wettbewerb

Zuchtgruppen bestehen aus mind. 3 Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener Zucht, ungeachtet, ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht.

Paarklassen-Wettbewerb

Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Gesucht wird das idealtypische Zuchtpaar.

Gebrauchshunde-Klasse

Gültige Renn- oder Coursinglizenz. Die Bestätigung eines entsprechenden Landesverbandes, dass der Hund in der Gebrauchshundeklasse ausgestellt werden darf. Diese Bestätigung erhält der Hundebesitzer, nachdem sein Hund bei einem CACIL-Rennen oder einem CACIL-Coursing teilgenommen und in der ersten Hälfte der Konkurrenz klassiert worden ist. Diese Weisung gilt ab 01.01.2001 auch in der Schweiz: Bestätigung SKG/IGWR.

 
Anforderungen zur Zulassung in die Gebrauchshunde-klasse an Ausstellungen Neue Weisung in der Schweiz: Bestätigung zur Teilnahme in der Gebrauchshundeklasse vom jeweiligen Landesverband ausgestellt.

 

Vergabe des CAC und Homologation des Titels

<Schweizer Schönheits-Champion> der SKG

 
Vergabe des CAC u.

des CAC-Reserve

(Certifikat d' aptitude au Championat)

Für die Vergabe des CAC haben die mit <vorzüglich> bewerteten Rüden/Hündinnen der OK, der GK und der ChK gemeinsam im Ring zu erscheinen. Der Richter wählt unter diesen Hunden den besten Rüden/die beste Hündin aus und vergibt ihm/ihr das CAC.

Für die Vergabe des CAC-Res. verbleiben, mit Ausnahme des CAC-Gewinners, die übrigen Rüden/Hündinnen im Ring. Zusätzlich wird der/die mit v2 bewertete Rüde/Hündin aus derjenigen Klasse, in die das CAC vergeben wurde, in den Ring geholt. Der Richter wählt unter Rüden/Hündinnen den besten/die beste aus und vergibt ihm/ihr das CAC-Res., sofern dieser Rüde/diese Hündin ebenfalls überragend ist und der Richter ihm/ihr bei Abwesenheit des CAC-Rüden/CAC-Hündin das CAC vergeben hätte.

Die Vergabe des CAC hat im Ring zu erfolgen und darf an keine anderen Bedingungen geknüpft sein.

Die Bewertung <vorzüglich 1> beinhaltet kein Anrecht auf den Erhalt des CAC/CAC-Res.. Der Richter ist nicht verpflichtet, das CAC und CAC-Res. zu vergeben. Das CAC-Res. darf jedoch nur vergeben werden, wenn auch das CAC vergeben wurde.

Bei Einsatz mehrerer Richter pro Rasse ist für die Vergabe des CAC an Rüden/Hündinnen nur ein Richter zuständig. Dieser wird im voraus vom Rasseclub bestimmt und an der AL bekanntgegeben.

Homologation des Titels

<Schweizer Schönheits-

Champion> der SKG

  (AR 7.3-7.5)

Der Titel <Schweizer Schönheits-Champion> wird von der SKG verliehen und zwar für:

  • Hunde, die 3 CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an Schweizerischen Ausstellungen gemäss AR Art. 1.1 und 1.21 erhalten haben, davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss AR Art. 1.1.
  • Falls der Rasseclub besondere Bedingungen an die Homologation dieses Titels geknüpft hat, müssen diese erfüllt sein (Art. 7.6)
  • Für die Homologation des Titels <Schweizer Schönheits-Champion> muss zwischen der ersten und der letzten der drei erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 366 Tagen liegen.
  • Der Titel <Schweizerischer Schönheits-Champion> kann auch einem Hund verliehen werde, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei vollständige Ahnengenerationen aufweist.
BOB B EST O F B RED Bester/e einer Zucht
BOS B EST O F S ex Bester/e eines Geschlechts

Bitte beachten Sie die Ausstellungsweisung betr. Zurechtmachen der Hunde

Ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen ist untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Die Einhaltung wird kontrolliert.

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