Logo Azawakh-Hundekopf

Neuigkeiten
+ Unser Club
Der Vorstand
Unsere Statuten
Beitrittserklaerung Cas
+ Die Azawakhs
Der Standard
Wesensprofil
Der Ursprung
Azawakhs In Afrika
Das Lieblingsfoto
+ Die Zuechter
Monika Kessler
Carmen Soisch
Ingrid Aigeldinger
Dr. Werner Röder
+ Anmeldung Advent Coursing
Sonntag, 28.11.2010
Samstag, 27.11.2010
Kein Windhund Sa, 27.11.2010
+ Veranstaltungen
Adventcoursing
Azitrophy 10
+ Sport mit den Azis
Ausstellungs Renn Coursingkalender
Meldeschein
Meldeschein Druck
Veranstaltungskalender
Lizenzformulare
+ Strukturen Des Windhundsportes
Igwr
Igwr Statuten
Skg
+ Reglemente
Ausfuehrungsbestimmungen Zum Nationalen Coursingreglement
Ausfuehrungsbestimmungen Zum Nationalen Rennreglement
Ausstellungs Bewertungen
Azi Combi Trophy
Cacil Coursingreglement International
Coursingreglement National
Funktionaersreglement
Pflichten Rechte Bahnbeobachter
Reglement Schoenheit+leistung
Rennreglement International
Rennreglement National
Wertung Ausstellungen
Zuchtreglement
Azawakh Forum
Azishop
Glossar
Home
Kontakt
Links
+ Archiv
+ Resultate 2002
+ Resultate 2003
+ Resultate 2004
+ Resultate 2005
+ Resultate 2006
+ Resultate 2007
+ Resultate 2008
+ Resultate 2009

 

Resultate 2010

 

   

Internationales Coursingreglement der FCI

1. Zweck   Dieses Reglement definiert die Bedingungen, die die F.C.I.-Mitglieder bei der Durchführung internationaler Coursings verbindet und ermöglicht die Verleihung eines CACIL.
2. Allgemeines   Das Coursing hinter dem künstlichen Hasen ist ein ausgezeichnetes Mittel den Windhund seine natürliche Arbeit zu ermöglichen, zusätzlich ist es eine exzellente Gelegenheit die Arbeit am Hasen zu beurteilen.
3. Austragungsmodus   Der Austragungsmodus wird durch den Veranstalter bestimmt, unter beobachtung folgender, durch die F.C.I. erstellten, Bestimmungen.

4. Richtlinien für Gelände, Pistenbeschaffenheit und Streckenlänge

 

Eine grosse Wiese entspricht am ehesten dem idealen Gelände für ein Coursing-Wettbewerb. Es eignet sich ebenfalls eine leichte Hanglage oder leicht hügeliges Gelände. Als gut sind auch solche Gelände zu bezeichnen, die mit einzelnen stehenden Büschen oder Buschgruppen bewachsen sind.

Bäume werden nur akzeptiert unter der Bedingung, dass die Hasenführung sie derart umgeht, dass sie keine Gefahr für die Windhunde beim Rennen bedeuten. Die Bodenbeschaffenheit muss so sein, dass keine Steine vorhanden sind, und dass sie nicht zu rutschig ist.

Hindernisse sind sehr erwünscht, jedoch nicht obligatorisch und müssen von dem Windhund im Rennen leicht zu sehen sein und zwar wenigstens 30 m vorher. Dieses gilt in erster Linie für Gräben, wobei nicht die menschliche Perspektive, sondern die des Hundes massgebend ist.

Die Streckenlänge soll für die grossen Rassen 500 m bis 1000 m und 400 m bis 700 m für kleine Rassen betragen.

5. Rollenabstand   Von grösster Wichtigkeit ist der Rollenabstand, der dem Gelände angepasst sein muss. Er variiert zwischen 40 m und 90 m. Die erste Rolle befindet sich in einem Abstand von wenigstens 60 m von der Startlinie entfernt. Die Strecke umfasst 7 bis 10 Rollen, die ebenso viele Kurven bildet um dann in einer Geraden von 60 m bis 100 m vor dem Ziel auszulaufen. Kurven mit einem Winkel von weniger als 60° sind nicht erlaubt.
6. Hasenmaschine   Der Standort der Hasenmaschine muss so gewählt werden, dass der Hasenzieher die ganze Strecke überblicken kann. Der Hasenzieher, der sich auf die Hunde im Rennen konzentriert, muss beachten, dass der Hase kurz gezogen werden muss, was von ihm einen Kompetenz verlangt, die jeden unerfahrenen Hasenzieher ausschliesst.
7. Strecke   Die gesamte Strecke muss gut einzusehen und absolut gefahrenfrei für die Hunde sein, denn ein Coursing stellt sehr hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Windhunde. Für das zweite Rennen muss die Strecke abgeändert werden.
8. Start   Bei jedem Rennen starten zwei Konkurrenten zusammen, davon einer mit einer roten Renndecke oder einem roten Halsband, der andere mit weiss oder blau, gemäss den Regeln des Landes.
9. Maulkorb   Seit dem 01.01.1997 ist das tragen des Maulkorb pflicht.
10. Bewertung  

Die Coursing-Richter beurteilen die Leistungen der Hunde nach fünf Kriterien. Es können maximal 20 Punkte für jedes Kriterium vergeben werden. Die Bewertung nach dem PVL oder vergleichbaren Ordnungen ist ebenfalls gestattet. Bei der Bewertung nach PVL oder vergleichbaren Ordnungen sind die Richter befugt, die dazu notwendigen objektiven Bewertungszonen und -linien im vorgegebenen Rahmen festzulegen.

Das CACIL wird einem Windhund nur zuerkannt, wenn dieser mindestens 2/3 der Gesamtpunktezahl erzielt hat. Hunde, die nicht mindestens die Hälfte der möglichen Punkte beim ersten Lauf erzielt haben, können nicht mehr am zweiten teil nehmen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor.

  10.1
Schnelligkeit
   
  • Die notwendige Schnelligkeit um das Wild einzuholen und vor allem die Verspätung zu kompensieren, die als Überraschungseffekt bei einem Start entsteht.
  • Die Qualität der Schnelligkeit bei einem Windhund drückt sich über die gesamte Strecke aus, vor allem bei der Durchführung von "Wendungen" und in der Fangphase.
  • Die Schnelligkeit wird offensichtlich durch die Repidität der Bewegungen, die Anzahl der Bewegungen und der Progression.
  • Der Richter muss den Hund belohnen, der sehr tief läuft, sich gut streckt und das Wild anstrengt.
  • Da man keine Zeitmessung verwendet um die Schnelligkeit zu ermitteln, ist die Art wie der Hund "sich gibt" ein wichtiges Mittel, um seine Fähigkeit das Gelände zu decken, zu bewerten.
  • Die absolute Geschwindigkeit wird in der Beurteilung der Coursings nicht berücksichtigt, denn die Schnelligkeit eines Windhundes wird relativ in Bezug auf derjenigen seiner Konkurrenten festgehalten.
  • Man nennt <GO-BYE> das Wiederaufkommen eines Windhundes, der sich in zweiter Position befindet, und unter Forcierung seiner Schnelligkeit auf die Höhe seines Konkurrenten kommt und denselben überholt. Ein <GO-BYE> erfolgt immer im Zwischenraum von zwei aufeinanderfolgenden Rollen.
  10.2
Eifer
   

Eifer bei der Verfolgung, ohne Rücksicht auf Geländebeschaffenheit (Natur, Hindernisse) und den Zwischenfällen (Ausweichen, Fall, momentaner Sichtverlust).

Der Eifer des Windhundes offenbart sich:

* beim Start durch:

- grosse Aufmerksamkeit

- einen Blick, der auf das Lockmittel gerichtet ist

* in der Verfolgung des Lockmittels durch:

- einen stetigen Druck, der den Hasenzieher zwingt, die Geschwindigkeit zu erhöhen, um zu vermeiden, dass der Hase vor der Fangzone erreicht wird

- ein freier Lauf (ohne zu zögern vor Hindernissen)

- den Willen zu haben zum Lockmittel zurückzukehren, wenn er davon abgekommen ist

* in der Fangphase des Lockmittels:

- in voller Schnelligkeit

- beim ausführen eines <barassok> (= sich so auf das Lockmittel zu werfen, um darüber das Gleichgewicht zu verlieren)

- zu versuchen, das Lockmittel zu fangen, selbst wenn es schon von seinem Partner aufgenommen wurde.

  10.3
Intelligenz
   

Die Intelligenz der Verfolgung lässt den Windhund einer Bahn folgen, die ihn mit Gewandtheit, ohne welche auch der schnellste Windhund keinen Fang erzielt, in eine gute Fangposition bringt.

Ein Hund zeigt seine Wendigkeit indem er Stellung nimmt zwischen dem Lockmittel und der Bahn desselben, um auf rauheres Gelände auszuweichen.

  10.4
Gewandtheit
   

Die Gewandtheit eines Windhundes wird taxiert bei:

- jähem Richtungswechsel, der durch das Lockmittel hervorgerufen wird

- bei der Überwindung der Hindernisse

- bei der Gelegenheit des Fangs und ganz besonders bei der Ausführung des <brassok>.

  10.5
Widerstandskraft
   

Im Rahmen der Coursings spricht man von Widerstandskraft bei der Fähigkeit eines Windhundes eine Strecke in guter physischer Kondition zu beenden.

Die Widerstandskraft eines Windhundes ist die Gesamtheit seiner physischen und mentalen Kräfte.

11. Richter / Tierärzte  

Internationale Coursings werden von mindestens zwei Richtern gerichtet, die im Besitz einer nationalen Coursing-Richterlizenz sein müssen.

Sie werden von Feld-Beobachtern assistiert. Auf Veranstaltungen, bei denen das CACIL vergeben wird, muss einer der Richter aus einem anderen Land, welches sich diesem Reglement unterwirft, eingeladen werden.

Für diese Coursings ist eine tierärztliche Untersuchung und die Anwesenheit eines Tierarztes für die Dauer der Rennen erforderlich.

12. Leistungskarten   Eine nationale Renn- und Coursing-Lizenz ist für alle Windhunde zur Teilnahme erforderlich. Das Alter der Konkurrenten ist konform mit dem F.C.I.-Reglement.
13. Sanktionen   Nur qualifizierte Richter (siehe Punkt 11) dürfen Strafen konform dem F.C.I.-Rennreglement verhängen.
  13.1
Strafen für durch den Besitzer zu früh losgelassenen Hund (Pre-slip penalty):
   

Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund zu früh loslässt, können die Richter 10% des Gesamt-Score des Hundes für dieses Rennen abziehen.

Für den Fall, dass man diesen Lauf wiederholt, wird diese Strafe nicht erlassen.

Bei einem Fehlstart müssen die Richter des Starterteam oder den Rennleiter konsultieren, bevor die Hunde Strafpunkte erhalten. Wenn die Hunde durch einen <Slipper> gestartet, ist diese Strafe nicht anwendbar.

  13.2
Strafen für die Hunde die verspätet beim Paddock sind:
    Suspendierung für den ganzen Tag, wenn abwesend im Augenblick des Starts.
  13.3
Zurückweisung:
   

Die Richter können einen Hund für den ganzen Tag zurückweisen, der

- nach den das Startzeichen gegeben ist, bei seinem Besitzer bleibt oder zur Galerie zurückkehrt

- seinem Gegner nachsetzt und nicht dem Lockmittel

- für das Rennen nicht über die nötige physische Kondition verfügt.

Die Meinung des Tierarztes ist dabei ausschlaggebend.

  13.4
Disqualifikationen
   

Die Richter können einen Hund disqualifizieren, der den Lauf eines anderen Hundes stört. Der Hund muss aber tatsächlich den anderen Hund stören. Die Absicht zu stören genügt nicht, um den Hund zurückzuweisen. Auch können die Richter die Hundebesitzer oder <Handlers> zurückweisen, die sich im Streit mit anderen Teilnehmern, mit Richtern oder Funktionären einlassen.

Siehe die Bestimmungen für internationale Rennen:

1. Angriff: Sperre für den ganzen Tag

2. Angriff: Sperre für 4 Wochen

3. Angriff: Sperre für 8 Wochen

Wenn ein Hund während zwei Coursing-Jahren viermal disqualifiziert wird, geht er seiner Coursing-Lizenz verlustig. Er hat jedoch die Möglichkeit, dieselbe wieder zu erlangen, nachdem er die erforderlichen Bedingungen erfüllt hat. Wenn er jedoch nach 4 Disqualifikationen, innerhalb der folgenden zwei Jahre, dieselbe erneut verlieren sollte, ist ein erneuter Erhalt der Lizenz unmöglich.

14. Terminschutz   Die Coursing-Genehmigung entspricht den gleichen Kriterien, welche für die Bahnrennen vorgesehen sind.
15. Haftung   Weder Veranstalter, noch Funktionäre sind haftbar für Unfälle, die einem Windhund, einem Hundebesitzer oder einem Funktionär zustossen, noch für den Verlust ausreissender Hunde.
16. Übersetzung  

Im Falle einer strittigen Auslegung des Textes in der Übersetzung ist nur der Originaltext in französisch verbindlich.

 

Durch den Gesamtvorstand, in Rom am 2. und 3. Mai 1994, genehmigt!

Durch den Gesamtvorstand, in Amsterdam 1999, genehmigte Änderungen!

   
CACIL-Bedingungen für internationale Renn- und Coursing-Championships
   
  1. Diese Bedingungen sind für die Windhunderassen der F.C.I. Gruppe 10, für welche die Rennen unter der Schirmherrschaft der F.C.I. veranstaltet werden.
  2. Als Rennen gelten internationale Rennen gemäss Renn-Reglement der F.C.I. die vom entsprechenden Landesverband als CACIL-Rennen angemeldet und von der F.C.I.-Windhundekommission angenommen werden.
  3. Ebenfalls gelten internationale Coursigs gemäss Coursing-Reglement der F.C.I., die vom entsprechenden Landesverband als CACIL-Coursing angemeldet werden und von der F.C.I.-Windhundekommission angenommen werden
  4. Um den Titel eines internationalen Racing- oder Coursing-Champion zu erlangen, muss ein Hund erhalten haben: In jedem beliebigen Alter zwei Befähigungs-Zeugnisse für das internationale Windhund-Championat (CACIL), die in zwei verschiedenen Ländern gewonnen wurden mittels zwei Siegen in Rennen und Coursings, welche in einem internationalen Wettbewerb unter der Schirmherrschaft der F.C.I. gewonnen wurden. Diese Befähigungs-Zeugnisse (CACIL) müssen mindestens 12 Monate Zwischenzeit haben.
  5. Ausserden, muss es in einem Mindestalter von 15 Monaten an zwei internationalen, unter der Schirmherrschaft der F.C.I. stehenden Ausstellungen, gleichgültig welches auch die Anzahl der ausgestellten Hunde sei, unter zwei verschiedenen Richtern wenigstens die Qualifikation <sehr gut> erhalten werden. Mindestens einer dieser Formwerte muss vor dem zweiten CACIL erzielt werden.
  6. Für das internationale Racing- oder Coursing-Championat kann das Reserve-CACIL Gültigkeit haben, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der bereits internationaler Windhunde-Champion ist.
  7. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start, so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen die Hunde gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.
  8. Bei Hunden deren Ursprung unbekannt oder deren Ahnentafel unvollständig ist, kann eine Homologierung des CACIL, für welche sie von den Richtern vorgeschlagen worden sind, nicht erfolgen.
  9. Der Vorschlag für das CACIL wird gemacht, ohne zu überprüfen, ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind. Die Richter können für eine Reserve-CACIL den zweitklassierten Hund vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er denselben Voraussetzungen wie der vorgeschlagene CACIL-Hund entspricht.
  10. Wenn der für das CACIL vorgeschlagene Hund bereits internationaler Racing- oder Coursing-Champion ist oder wenn er aus irgend einem anderen Grund diese Auszeichnung nicht erhalten kann (zum Beispiel: Unvollständige Generationenfolge usw.) so wird das CACIL automatisch dem als Reserve-CACIL vorgeschlagenen Hund zugeteilt.
  11. Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der F.C.I. über den zuständigen Landesverband zugeleitet.
  12. Der Vorstand der F.C.I. prüft, ob die vorschriftsmässigen Bedingungen erfüllt sind. Im positiven Fall homologiert er den Vorschlag der Richter, im negativen wird die Auszeichnung nicht erteilt.
  13. Der endgültige Titel <Internationaler Racing- oder Coursing-Champion> wird durch den Vorstand der F.C.I. erteilt.

Durch den Generalvorstand am 2. und 3. Mai 1994, in Rom, genehmigt

 

Zum Seitenanfang