| 1. Zweck | Dieses Reglement definiert die Bedingungen, die die F.C.I.-Mitglieder bei der Durchführung internationaler Coursings verbindet und ermöglicht die Verleihung eines CACIL. | ||
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| 2. Allgemeines | Das Coursing hinter dem künstlichen Hasen ist ein ausgezeichnetes Mittel den Windhund seine natürliche Arbeit zu ermöglichen, zusätzlich ist es eine exzellente Gelegenheit die Arbeit am Hasen zu beurteilen. | ||
| 3. Austragungsmodus | Der Austragungsmodus wird durch den Veranstalter bestimmt, unter beobachtung folgender, durch die F.C.I. erstellten, Bestimmungen. | ||
4. Richtlinien für Gelände, Pistenbeschaffenheit und Streckenlänge |
Eine grosse Wiese entspricht am ehesten dem idealen Gelände für ein Coursing-Wettbewerb. Es eignet sich ebenfalls eine leichte Hanglage oder leicht hügeliges Gelände. Als gut sind auch solche Gelände zu bezeichnen, die mit einzelnen stehenden Büschen oder Buschgruppen bewachsen sind. Bäume werden nur akzeptiert unter der Bedingung, dass die Hasenführung sie derart umgeht, dass sie keine Gefahr für die Windhunde beim Rennen bedeuten. Die Bodenbeschaffenheit muss so sein, dass keine Steine vorhanden sind, und dass sie nicht zu rutschig ist. Hindernisse sind sehr erwünscht, jedoch nicht obligatorisch und müssen von dem Windhund im Rennen leicht zu sehen sein und zwar wenigstens 30 m vorher. Dieses gilt in erster Linie für Gräben, wobei nicht die menschliche Perspektive, sondern die des Hundes massgebend ist. Die Streckenlänge soll für die grossen Rassen 500 m bis 1000 m und 400 m bis 700 m für kleine Rassen betragen. |
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| 5. Rollenabstand | Von grösster Wichtigkeit ist der Rollenabstand, der dem Gelände angepasst sein muss. Er variiert zwischen 40 m und 90 m. Die erste Rolle befindet sich in einem Abstand von wenigstens 60 m von der Startlinie entfernt. Die Strecke umfasst 7 bis 10 Rollen, die ebenso viele Kurven bildet um dann in einer Geraden von 60 m bis 100 m vor dem Ziel auszulaufen. Kurven mit einem Winkel von weniger als 60° sind nicht erlaubt. | ||
| 6. Hasenmaschine | Der Standort der Hasenmaschine muss so gewählt werden, dass der Hasenzieher die ganze Strecke überblicken kann. Der Hasenzieher, der sich auf die Hunde im Rennen konzentriert, muss beachten, dass der Hase kurz gezogen werden muss, was von ihm einen Kompetenz verlangt, die jeden unerfahrenen Hasenzieher ausschliesst. | ||
| 7. Strecke | Die gesamte Strecke muss gut einzusehen und absolut gefahrenfrei für die Hunde sein, denn ein Coursing stellt sehr hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Windhunde. Für das zweite Rennen muss die Strecke abgeändert werden. | ||
| 8. Start | Bei jedem Rennen starten zwei Konkurrenten zusammen, davon einer mit einer roten Renndecke oder einem roten Halsband, der andere mit weiss oder blau, gemäss den Regeln des Landes. | ||
| 9. Maulkorb | Seit dem 01.01.1997 ist das tragen des Maulkorb pflicht. | ||
| 10. Bewertung | Die Coursing-Richter beurteilen die Leistungen der Hunde nach fünf Kriterien. Es können maximal 20 Punkte für jedes Kriterium vergeben werden. Die Bewertung nach dem PVL oder vergleichbaren Ordnungen ist ebenfalls gestattet. Bei der Bewertung nach PVL oder vergleichbaren Ordnungen sind die Richter befugt, die dazu notwendigen objektiven Bewertungszonen und -linien im vorgegebenen Rahmen festzulegen. Das CACIL wird einem Windhund nur zuerkannt, wenn dieser mindestens 2/3 der Gesamtpunktezahl erzielt hat. Hunde, die nicht mindestens die Hälfte der möglichen Punkte beim ersten Lauf erzielt haben, können nicht mehr am zweiten teil nehmen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor. |
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| 10.1 |
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| 10.2 |
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Eifer bei der Verfolgung, ohne Rücksicht auf Geländebeschaffenheit (Natur, Hindernisse) und den Zwischenfällen (Ausweichen, Fall, momentaner Sichtverlust). Der Eifer des Windhundes offenbart sich: * beim Start durch: - grosse Aufmerksamkeit - einen Blick, der auf das Lockmittel gerichtet ist * in der Verfolgung des Lockmittels durch: - einen stetigen Druck, der den Hasenzieher zwingt, die Geschwindigkeit zu erhöhen, um zu vermeiden, dass der Hase vor der Fangzone erreicht wird - ein freier Lauf (ohne zu zögern vor Hindernissen) - den Willen zu haben zum Lockmittel zurückzukehren, wenn er davon abgekommen ist * in der Fangphase des Lockmittels: - in voller Schnelligkeit - beim ausführen eines <barassok> (= sich so auf das Lockmittel zu werfen, um darüber das Gleichgewicht zu verlieren) - zu versuchen, das Lockmittel zu fangen, selbst wenn es schon von seinem Partner aufgenommen wurde. |
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| 10.3 |
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Die Intelligenz der Verfolgung lässt den Windhund einer Bahn folgen, die ihn mit Gewandtheit, ohne welche auch der schnellste Windhund keinen Fang erzielt, in eine gute Fangposition bringt. Ein Hund zeigt seine Wendigkeit indem er Stellung nimmt zwischen dem Lockmittel und der Bahn desselben, um auf rauheres Gelände auszuweichen. |
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| 10.4 |
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Die Gewandtheit eines Windhundes wird taxiert bei: - jähem Richtungswechsel, der durch das Lockmittel hervorgerufen wird - bei der Überwindung der Hindernisse - bei der Gelegenheit des Fangs und ganz besonders bei der Ausführung des <brassok>. |
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| 10.5 |
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Im Rahmen der Coursings spricht man von Widerstandskraft bei der Fähigkeit eines Windhundes eine Strecke in guter physischer Kondition zu beenden. Die Widerstandskraft eines Windhundes ist die Gesamtheit seiner physischen und mentalen Kräfte. |
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| 11. Richter / Tierärzte | Internationale Coursings werden von mindestens zwei Richtern gerichtet, die im Besitz einer nationalen Coursing-Richterlizenz sein müssen. Sie werden von Feld-Beobachtern assistiert. Auf Veranstaltungen, bei denen das CACIL vergeben wird, muss einer der Richter aus einem anderen Land, welches sich diesem Reglement unterwirft, eingeladen werden. Für diese Coursings ist eine tierärztliche Untersuchung und die Anwesenheit eines Tierarztes für die Dauer der Rennen erforderlich. |
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| 12. Leistungskarten | Eine nationale Renn- und Coursing-Lizenz ist für alle Windhunde zur Teilnahme erforderlich. Das Alter der Konkurrenten ist konform mit dem F.C.I.-Reglement. | ||
| 13. Sanktionen | Nur qualifizierte Richter (siehe Punkt 11) dürfen Strafen konform dem F.C.I.-Rennreglement verhängen. | ||
| 13.1 |
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Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund zu früh loslässt, können die Richter 10% des Gesamt-Score des Hundes für dieses Rennen abziehen. Für den Fall, dass man diesen Lauf wiederholt, wird diese Strafe nicht erlassen. Bei einem Fehlstart müssen die Richter des Starterteam oder den Rennleiter konsultieren, bevor die Hunde Strafpunkte erhalten. Wenn die Hunde durch einen <Slipper> gestartet, ist diese Strafe nicht anwendbar. |
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| 13.2 |
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| Suspendierung für den ganzen Tag, wenn abwesend im Augenblick des Starts. | |||
| 13.3 |
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Die Richter können einen Hund für den ganzen Tag zurückweisen, der - nach den das Startzeichen gegeben ist, bei seinem Besitzer bleibt oder zur Galerie zurückkehrt - seinem Gegner nachsetzt und nicht dem Lockmittel - für das Rennen nicht über die nötige physische Kondition verfügt. Die Meinung des Tierarztes ist dabei ausschlaggebend. |
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| 13.4 |
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Die Richter können einen Hund disqualifizieren, der den Lauf eines anderen Hundes stört. Der Hund muss aber tatsächlich den anderen Hund stören. Die Absicht zu stören genügt nicht, um den Hund zurückzuweisen. Auch können die Richter die Hundebesitzer oder <Handlers> zurückweisen, die sich im Streit mit anderen Teilnehmern, mit Richtern oder Funktionären einlassen. Siehe die Bestimmungen für internationale Rennen: 1. Angriff: Sperre für den ganzen Tag 2. Angriff: Sperre für 4 Wochen 3. Angriff: Sperre für 8 Wochen Wenn ein Hund während zwei Coursing-Jahren viermal disqualifiziert wird, geht er seiner Coursing-Lizenz verlustig. Er hat jedoch die Möglichkeit, dieselbe wieder zu erlangen, nachdem er die erforderlichen Bedingungen erfüllt hat. Wenn er jedoch nach 4 Disqualifikationen, innerhalb der folgenden zwei Jahre, dieselbe erneut verlieren sollte, ist ein erneuter Erhalt der Lizenz unmöglich. |
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| 14. Terminschutz | Die Coursing-Genehmigung entspricht den gleichen Kriterien, welche für die Bahnrennen vorgesehen sind. | ||
| 15. Haftung | Weder Veranstalter, noch Funktionäre sind haftbar für Unfälle, die einem Windhund, einem Hundebesitzer oder einem Funktionär zustossen, noch für den Verlust ausreissender Hunde. | ||
| 16. Übersetzung | Im Falle einer strittigen Auslegung des Textes in der Übersetzung ist nur der Originaltext in französisch verbindlich.
Durch den Gesamtvorstand, in Rom am 2. und 3. Mai 1994, genehmigt! Durch den Gesamtvorstand, in Amsterdam 1999, genehmigte Änderungen! |
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Durch den Generalvorstand am 2. und 3. Mai 1994, in Rom, genehmigt
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